Vielleicht läuft dein Business nicht mehr wie geplant. Vielleicht kommt ein neuer Job, ein Umzug oder du brauchst einfach eine Pause. Was auch immer der Grund ist: Wenn du deine Tätigkeit dauerhaft beendest, musst du die Selbstständigkeit abmelden – und zwar genau dann, wenn du deine geschäftlichen Aktivitäten einstellst. Wer zu lange wartet, riskiert ein Bußgeld.
Die gute Nachricht: Die Abmeldung der Selbstständigkeit ist meist unkompliziert – viele erledigen sie ganz einfach digital über ELSTER oder mit einem kurzen Gang zum Amt. Und falls du nur eine Pause brauchst, gibt es auch Alternativen zur vollständigen Abmeldung.
In diesem Artikel erfährst du, wie du richtig vorgehst, welche Stellen informiert werden müssen und welche Auswirkungen die Abmeldung auf deine Finanzen und Sozialversicherungen hat.
Die Entscheidung, ein eigenes Business zu beenden, fällt selten leicht. Doch sobald du deine Tätigkeit dauerhaft einstellst, bist du verpflichtet, die Selbstständigkeit abzumelden. Das gilt für Freiberuflerinnen und Freiberufler ebenso wie für Gewerbetreibende. Wichtig ist, dass du den Zeitpunkt der tatsächlichen Geschäftsaufgabe angibst und nicht zu lange wartest. Ansonsten können steuerliche Nachfragen oder Sanktionen folgen.
Ob du freiwillig aufgibst, in eine Festanstellung wechselst oder eine längere Pause einlegst: Wenn du nicht mehr selbstständig tätig bist, solltest du deine Abmeldung sauber und vollständig dokumentieren.
Je nach Art deiner Tätigkeit musst du unterschiedliche Stellen informieren, wenn du deine Selbstständigkeit abmelden möchtest. Das Finanzamt wird als erstes informiert.Freiberuflich Tätige wenden sich direkt dorthin, um die Beendigung formlos oder digital zu übermitteln. Wer ein Gewerbe angemeldet hat, muss zusätzlich das zuständige Gewerbeamt kontaktieren. In beiden Fällen empfiehlt sich ein kurzer Abgleich mit der Krankenkasse, da sich auch dort Änderungen ergeben können.
Je nachdem, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig warst, gibt es unterschiedliche Stellen, die informiert werden müssen. Der Prozess ist in den meisten Fällen schnell erledigt und lässt sich oft online abwickeln.
Als Freiberufler wendest du dich direkt an dein Finanzamt. Ein formloses Schreiben reicht aus. Gib darin an:
deinen Namen und deine Steuernummer
das Datum, an dem du deine Tätigkeit eingestellt hast
ob du in Zukunft noch mit Einnahmen rechnest (zum Beispiel durch offene Rechnungen)
Selbstständigkeit abmelden: Auch über Elster möglich?
Wenn du ein ELSTER-Zertifikat besitzt, kannst du die Abmeldung auch digital über das Portal erledigen. So sparst du dir den Brief oder das Fax und erhältst meist schneller eine Bestätigung. Achte darauf, das richtige Datum anzugeben, um Rückfragen oder unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du zusätzlich beim Gewerbeamt aktiv werden. Die Abmeldung kann in vielen Städten online erfolgen. Auf dem jeweiligen Serviceportal deiner Stadt findest du ein Formular zur Gewerbeabmeldung. Dieses füllst du aus und reichst es ein. Google dazu am besten nach deiner Stadt, zum Beispiel "Selbstständigkeit abmelden Hamburg” oder erkundige dich bei der jeweiligen Behörde.
Gib auch hier das genaue Datum an, an dem du deine Geschäftstätigkeit eingestellt hast. Das gelingt übrigens auch rückwirkend, sofern es der Realität entspricht. Als Grund genügt meist die Angabe "Tätigkeit aufgegeben". Sobald deine Abmeldung bearbeitet wurde, erhältst du eine schriftliche Bestätigung. Diese solltest du gut aufbewahren, denn sie wird zum Beispiel vom Finanzamt oder der Krankenkasse als Nachweis verlangt.
Wenn du deine Selbstständigkeit abmelden möchtest, informierst du auch deine Krankenversicherung. Denn mit dem Ende deiner Selbstständigkeit verändert sich dein Versicherungsstatus. Abhängig von deiner neuen Lebenssituation prüft die Kasse, ob du weiterhin freiwillig versichert bist oder in einen anderen Tarif wechselst.
Du hast noch keinen neuen Job in Aussicht und überlegst, wie es finanziell weitergehen soll? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beantragen. Wichtig ist, dass du deine Selbstständigkeit offiziell abmeldest und die entsprechenden Nachweise vorlegst.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter verlangen in der Regel eine Bestätigung über die Geschäftsaufgabe – zum Beispiel die Abmeldebescheinigung vom Finanzamt oder Gewerbeamt. Kläre frühzeitig mit der zuständigen Stelle, welche Unterlagen genau benötigt werden. Je nach Situation kann auch eine formlose Erklärung oder eine Übersicht über deine letzten Einnahmen verlangt werden.
Nicht in jedem Fall musst du deine Selbstständigkeit sofort abmelden. Wenn du vorerst keine Aufträge mehr annimmst oder aus persönlichen Gründen pausieren möchtest, gibt es oft die Möglichkeit, deine Tätigkeit ruhen zu lassen.
Ob das möglich ist, hängt von deiner Tätigkeit und deiner Rechtsform ab. Wenn du freiberuflich arbeitest, reicht es häufig aus, das Finanzamt zu informieren und keine weiteren Einnahmen zu erzielen. Du bleibst zwar steuerlich erfasst, aber ohne aktive Tätigkeit.
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, kannst du es bei deiner Stadt oder Gemeinde als ruhend melden. Viele Städte bieten dafür ein einfaches Onlineformular an. Während der Ruhendmeldung wird keine Gewerbesteuer erhoben, allerdings bleibst du offiziell weiterhin Unternehmer.
Beachte aber, dass bestimmte Beiträge, zum Beispiel zur Krankenversicherung, auch bei einer Pause weiterlaufen können. Sprich mit deiner Krankenkasse, ob du in einen anderen Tarif wechseln oder dich gegebenenfalls abmelden kannst. Der Vorteil: Wenn du nach einer Auszeit wieder durchstartest, kannst du deine Tätigkeit einfach wieder aufnehmen, ohne sie neu anzumelden.
Die Abmeldung deiner Selbstständigkeit ist der Abschluss eines Kapitels. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie es für dich beruflich weitergehen soll. Hier ein kurzer Überblick:
Wenn du eine Festanstellung annimmst, prüft deine Krankenkasse automatisch deinen neuen Versicherungsstatus. Informiere sie am besten aktiv, sobald du deinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast.
Wenn du aktuell keinen neuen Job in Aussicht hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beantragen. Wichtig ist, dass du deine Selbstständigkeit offiziell beendet hast und die entsprechenden Nachweise vorlegen kannst.
Wenn du später eine neue Geschäftsidee verfolgst, kannst du jederzeit wieder selbstständig tätig werden. Das gilt sowohl für Freiberufler als auch für Gewerbetreibende. Voraussetzung ist eine neue Anmeldung beim Finanzamt oder Gewerbeamt.
Wichtig: Auch wenn du keine Umsätze mehr erzielst, kann es sein, dass du noch eine letzte Steuererklärung abgeben musst. In manchen Fällen fordert das Finanzamt zusätzlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung, eine Einnahmenüberschussrechnung oder eine Gewerbesteuererklärung an. Wenn du dir unsicher bist, hilft ein Gespräch mit deinem Steuerberater.
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